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Allgemeines FRIDA Anmeldungen Reihung Alterserweiterung Hort TVK Berechtigungen Rechtliches Sonderfälle

Allgemeines

Können nach Ende des FRIDA-Anmeldezeitraums weiterhin persönliche Anmeldegespräche und eigene Formulare verwendet werden?

Die persönlichen Gespräche bleiben ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Praxis. Sie sind entscheidend für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Sie können nach Anmeldung jederzeit mit Eltern in Kontakt treten und selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie die weiteren Unterlagen und Einverständniserklärungen der Eltern einholen wollen. Wenn die Anmeldung der Eltern über die Hauptwohnsitzgemeinde erfolgt, werden die Plätze ab 1. März 2026 über das TVK-Modul zugeteilt und den Eltern zugesagt. März wäre daher sicher ein guter Zeitpunkt für diese Gespräche.

Wie bekomme ich unser Logo auf die analogen Anmeldeformulare?

Das geht mit unserem PDF-Logo-Tool.

FRIDA

Wo finden Eltern nähere Informationen zur neuen Anmeldeplattform FRIDA?

Diese können auf der Website der Abteilung Elementarbildung unter folgendem Link aufgerufen werden: FRIDA Fragen und Anworten

Wo kann man Informationsmaterial wie Flyer oder Plakate zum Thema Frida anfordern?

Diese Materialien können bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit unter folgender Mailadresse angefordert werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Kinderbildungsatlas in FRIDA greift auf die Stammdaten in KIBET zurück. Wie können Daten in KIBET geändert werden, damit diese im Kinderbildungsatlas entsprechend angezeigt werden?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Änderungswünschen per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Müssen Kinder, die im 2. Semester 2025/26 beginnen, in FRIDA bzw. TVK eingegeben werden?

Nein. Gib diese Kinder, so wie auch bisher, in KIBET ein. Sollten Eltern allerdings schon eine Eingabe über FRIDA gemacht haben, dann ist es kein Problem. Setzt diese Kinder in der TVK auf "angenommen".

Müssen Kinder, die nur in Ferienzeiten Betreuung brauchen, auch über FRIDA angemeldet werden?

Nein. Derzeit ist eine genaue Abfrage des Bedarfs in den Ferien bzw. eine reine Anmeldung für Ferienzeiten in FRIDA nicht vorgesehen. Für den angefragten Fall ist es wichtig, dass die Eltern jedenfalls die Möglichkeit haben müssen, ihren ausschließlichen Bedarf für die Ferienzeiten im Rahmen der bisher (und vermutlich auch weiterhin) üblichen Abfrage seitens der Gemeinde bzw. des Hortes bekannt zu geben.
Die Hauptwohnsitzgemeinde hat in jedem Fall den Versorgungsauftrag auch für den Bedarf in den Ferienzeiten.

Müssen Änderungen des Betreuungsumfangs während des laufenden Jahres auch über FRIDA gemeldet werden?

Ändert sich das Betreuungsausmaß innerhalb derselben Einrichtung, sollten die Erziehungsberechtigten dies mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung direkt besprechen.

Wenn sich der Betreuungsbedarf so verändert, dass er in der bestehenden Einrichtung nicht mehr abgedeckt werden kann, muss diese Änderung über FRIDA erfasst werden.

Welche automatisierten E-Mail Benachrichtigungen erhalten die Erziehungsberechtigten?

Bestätigungsmail nach "Anmeldung abschicken" - innerhalb der Anmeldefrist

Betreff: Anmeldedaten eingelangt | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätz

Guten Tag!
Vielen Dank für die Anmeldung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} über FRIDA. Die Daten zur Anmeldung für {Name} sind eingegangen.

Und so geht es nun weiter:
Sollte sich bei den von Ihnen eingegebenen Daten etwas ändern, können Sie die Anmeldung bis zum {Reihung Private von} auf der Vermittlungsplattform FRIDA überarbeiten. Wichtig ist, dass die Daten mit Ende der Anmeldefrist am 31. Jänner als „eingebracht“ gelten.
Zwischen {Reihung Private von} und {Reihung Private bis} werden Betreuungsplätze in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen vergeben.
Zwischen {Reihung Wohnorte von} und {Reihung Wohnorte bis} werden Betreuungsplätze in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen vergeben.
Für die Aufnahme Ihres Kindes werden die Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Erhalter direkten Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Bestätigungsmail nach "Anmeldung abschicken" - außerhalb der Anmeldefrist

Betreff: Anmeldedaten eingelangt | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!
Vielen Dank für die Anmeldung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} über FRIDA. Die Daten zur Anmeldung für {Name} sind eingegangen.

Da der Antrag außerhalb der Anmeldefrist eingebracht wurde, besteht kein Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes. Wir sind bemüht für Ihr Kind einen Platz zu finden.

Und so geht es nun weiter:
Der Antrag wird ehestmöglich durch den jeweiligen Erhalter bearbeitet. Für die Aufnahme Ihres Kindes werden die Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Erhalter direkten Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Statusübergang Eingebracht → In Bearbeitung

Betreff: Anmeldung in Bearbeitung | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!
Ab sofort wird Ihr Antrag für {Name} entsprechend der gesetzlichen Reihungskriterien bearbeitet.
Für die Aufnahme Ihres Kindes werden die Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Erhalter direkten Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Änderung der Anmeldung

Betreff: Anmeldedaten angepasst | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!
Die Anmeldung von {Name} für einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} wurde durch {Einbringer bzw. der Erhalter der geändert hat} erfolgreich abgeändert. Den geänderten Antrag entnehmen Sie dem Anhang.

Mit freundlichen Grüßen
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Statusübergang In Bearbeitung → Angenommen

Betreff: Anmeldung angenommen | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!
FRIDA hat ihren Platz gefunden - und Ihr Kind {Name} auch! Die Gemeinde / der Erhalter {Zust. Erhalter} hat Ihre Anmeldung für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} angenommen.

Für alle weiteren Informationen wird sich die Gemeinde / der Erhalter zeitnah bei Ihnen melden. 

Mit freundlichen Grüßen
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Statusübergang Eingebracht/In Bearbeitung → Storniert

Betreff: Anmeldung storniert | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!

Die Anmeldung von {Name} für einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} wurde durch {Einbringer bzw. der Erhalter der geändert hat} storniert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Gemeinde/den privaten Erhalter.

Mit freundlichen Grüßen
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Statusübergang In Bearbeitung → Abgelehnt

Betreff: Anmeldung abgelehnt | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!

Die Anmeldung von {Name} für einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} wurde durch {Einbringer bzw. der Erhalter der geändert hat} abgelehnt. Es findet keine weitere Vermittlung statt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den privaten Erhalter.

Mit freundlichen Grüßen
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Anmeldung gelöscht

Betreff: Anmeldung gelöscht | FRIDA – Vermittlungsplattform für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze

Guten Tag!

Die Anmeldung von {Name} für einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz für das Kinderbetreuungsjahr {Betreuungsjahr} wurde gelöscht.

Sie können jederzeit eine neue Anmeldung vornehmen. Bei einer Anmeldung nach dem 31. Jänner des vorangehenden Kinderbetreuungsjahres besteht kein Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes.

Mit freundlichen Grüßen,
die Koordinierungsstelle für Kinderbildung und -betreuung des Landes Tirol


Fehlermail, wenn die E-Mail nicht zugestellt werden konnte

Betreff: Benachrichtigung des EZB/Heim fehlgeschlagen

Guten Tag!

Die E-Mail-Benachrichtigung an E-Mail Adresse ist fehlgeschlagen. Bitte prüfen Sie die Anmeldung und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit der/dem Erziehungsberechtigten auf.

Antrag: VN Kind NN Kind (GebDat Kind) für Betreuungsjahr Betreuungsjahr (Mit Link auf die Anmeldung in Kibet hinterlegt)
Benachrichtigungsgrund: Statusübergang, Neuer Antrag,...
Letzter Zustellversuch: Letzter Zustellversuch

Fehlerbeschreibung:

Techn. Fehlerbeschreibung:

Mit freundlichen Grüßen

DVT - Daten-Verarbeitung-Tirol / TVK

Anmeldungen

Gibt es eine Benachrichtigung, wenn neue Anmeldungen in TVK einlangen?

Während der Anmeldungszeit (Dez-Jän) gibt es keine Benachrichtigungen. Nach dieser Frist werden automatisierte Benachrichtungsmails zugestellt, wenn neue Anmeldungen eingelangt sind. Die Abfrage erfolgt ca. 2x pro Woche.

Bleibt die Anmeldung von Kindern bei Verbleib in der Einrichtung automatisch aufrecht?

Ja, für Kinder, die derzeit in einer Einrichtung betreut werden und in dieser Einrichtung im Betreuungsjahr 2026/2027 bleiben, muss keine Anmeldung getätigt werden. Ist ein Wechsel der Einrichtung (z.B.: Kinderkrippe → Kindergarten) für das folgende Betreuungsjahr vorgesehen, muss eine Anmeldung über FRIDA erfolgen.

Was tun wir mit Anmeldungen von Kindern, die schon bei uns in Betreuung sind?

Vereinzelt melden Erziehungsberechtigte ihre Kinder über FRIDA an, obwohl diese schon in einer Betreuungseinrichtung betreut werden und schon in KIBET angelegt worden sind, Diese Anmeldung können sofort angenommen werden. Diese Kinder fallen nicht unter die Reihungskriterien und können ganz normal weiterbetreut werden.

Was bedeutet „Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde“?

Das bedeutet, dass die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes im ersten Schritt einen geeigneten Platz für ein Kind sucht.

Hierbei wird die Gemeinde vorrangig auf die eigenen Einrichtungen zurückgreifen. Sollte das gemeindeeigene Angebot zur Abdeckung des vorliegenden Gesamt-Bedarfes nicht ausreichen, kann es zur Vermittlung in eine private Einrichtung oder in eine Einrichtung einer anderen Gemeinde kommen. Dies geschieht dann bestmöglich unter Berücksichtigung des Wohnortes bzw. Arbeitsplatzes.

Die angeführten Wunscheinrichtungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Hauptwohnsitzgemeinde steht es jedoch frei, einen Platz in einer anderen Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

Warum können Erziehungsberechtigte nicht Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde UND Anmeldung für private Einrichtung auswählen?

Die Art der Anmeldung beeinflusst, welche Stelle bzw. Einrichtung die Anmeldung in einem ersten Schritt bearbeitet. Da dies immer nur eine Stelle sein kann, kann die Anmeldung auch nur für eine Art erfolgen.

Es ist nicht möglich bei der Anmeldung eines Kindes ein Geschwisterkind hinzuzufügen, obwohl dieses bereits in der Einrichtung betreut wird.

Das System erkennt leider momentan keine Geschwisterkinder, wenn sie nicht alle in FRIDA/TVK eingegeben worden sind.

Wenn du beide Geschwisterkinder gerne im TVK-Modul hättest, damit die Verknüpfung automatisch hergestellt werden kann, dann müsstest du das Kind, das die Einrichtung bereits besucht, in TVK eingeben oder die Eltern bitten, dieses Kind auch über FRIDA einzumelden.

Reihung

Reihung: Nach welchen Kriterien sind Kinder zu reihen, wenn nicht alle angemeldeten Kinder in einer Einrichtung aufgenommen werden können?

Die Reihungskriterien sind nur für Neuanmeldungen bzw. bei Wechsel der Einrichtungsart relevant. Jene Kinder, die bereits einen Platz in einer Einrichtung haben, gelten als aufgenommen. Deshalb können Anmeldungen von Kindern, die bereits eine Einrichtungsart (KK, KG oder Hort) besuchen, bei der Platzvergabe vorgezogen werden.

Die Errechnung der Reihungskriterien erfolgt automatisch nach Punkten in der TVK und ergibt sich aus den Eingaben, die die Erziehungsberechtigten in FRIDA getätigt haben. Die Punkte sind in der Tabellenansicht, aber auch in der Detailansicht des Kindes ersichtlich.

Hier die gesetzlichen Reihungskriterien gemäß § 22 Abs. 5 TKKG:

Können nach Maßgabe des Abs. 3 lit. a nicht alle für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind der Reihe nach aufzunehmen:

a) besuchspflichtige Kinder (§ 26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,
b) Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen,
c) Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,
d) Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil berufstätig ist,
e) Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil nachweislich arbeitssuchend ist oder sich in Ausbildung befindet,
f) Kinder, deren Eltern berufstätig sind,
g) Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden,
h) Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen,
i) Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht.

Wie ist das Punktesystem genau aufgebaut?

Berechnungsformel

Die Reihungspunkte sind nur für Neuanmeldungen bzw. bei Wechsel der Einrichtungsart relevant. Jene Kinder, die bereits einen Platz in einer Einrichtung haben, gelten als aufgenommen. Deshalb können Anmeldungen von Kindern, die bereits eine Einrichtungsart (KK, KG oder Hort) besuchen, bei der Platzvergabe vorgezogen werden.

Gesamtpunkte = (Kat1 × 100.000.000) + (Kat2 × 10.000.000) + (Kat3 × 1.000.000) + (Kat4-7 × 100.000) + (Kat8 × 10) + (Kat9 × 1)

Die Reihungspunkte für Kindergärten sehen zum Beispiel so aus: 101012590
Die Reihungspunkte für Kinderkrippen oder Horte sehen zum Beispiel so aus: 1110810

Kindergärten haben zwei Stellen mehr, da die ersten zwei Kategorien nur für Kindergärten gelten.

TVK Punktesystem KG

TVK Punktesystem KK HO

Kategorien

Kategorie 1

Gilt nur für Kindergärten

Zusammenfassung: Normales Kindergartenalter vor Schulpflichtbefreiung (häuslicher Unterricht)

Kinder im regulären Kindergartenalter werden vorgereiht gegenüber Kindern, die eigentlich schulpflichtig wären, deren Schuleintritt aber ausnahmsweise aufgeschoben ist und die daher noch ein weiteres Kindergartenjahr besuchen (häuslicher Unterricht).

Punktevergabe:

  • Kind im regulären Kindergartenalter → 100.000.000 gewichtet
  • Kind wäre eigentlich schulpflichtig, bleibt aber im Kindergarten → 0 gewichtet

Wirkung in der Reihung:

Diese Kategorie steht ganz oben und wird am stärksten gewichtet. Daher wird ein Kind im regulären Kindergartenalter immer vor einem Kind mit Schulpflichtbefreiung gereiht, unabhängig von allen anderen Reihungskriterien.

Kinder, die eigentlich schulpflichtig wären, aber ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen, müssen über FRIDA neu angemeldet werden.


Kategorie 2

Gilt nur für Kindergärten

Zusammenfassung: Kindergarten-Besuchspflicht vor freiwilligem Besuch

Kinder, die im betreffenden Betreuungsjahr im Kindergarten besuchspflichtig sind, werden vorgereiht gegenüber Kindern, für die der Kindergartenbesuch freiwillig ist oder bei denen eine Befreiung von der Besuchspflicht vorliegt.

Bedingung: Ein Kind gilt als besuchspflichtig, wenn beides zutrifft:

  1. Das Kind vollendet vor dem 01.09. des Betreuungsjahres das 5. Lebensjahr.
  2. Es liegt keine Befreiung von der Kindergarten-Besuchspflicht vor.

Punktevergabe:

  • Besuchspflicht erfüllt → 10.000.000 gewichtet
  • Besuchspflicht nicht erfüllt (oder Befreiung von der Besuchspflicht) → 0 gewichtet

Wirkung in der Reihung:

Diese Kategorie ist sehr stark gewichtet. Daher wird ein besuchspflichtiges Kind in der Reihung vor einem nicht besuchspflichtigen Kind gereiht, solange die darüberliegende Kategorie gleich ist.


Kategorie 3

Gilt für alle Einrichtungen

Zusammenfassung: Passende Zuständigkeit vor unpassender Zuständigkeit (Wohnort bzw. Betrieb)

In dieser Kategorie wird geprüft, ob die Anmeldung zur aktuell zuständigen Einrichtung „passt“. Gemeint ist: Wohnort-Zuständigkeit oder bei Betriebseinrichtungen eine bestätigte Betriebszugehörigkeit. Nur wenn die Zuständigkeit passt, gibt es Punkte.

Punktevergabe: Es wird entweder 1.000.000 oder 0 gewichtet.

Fall 1: Zuständiger Erhalter ist eine Gemeinde

  • Zuständiger Erhalter = Gemeinde → 1.000.000 gewichtet
  • Zuständiger Erhalter = privater Erhalter → weiter mit Fall 2

Fall 2: Zuständiger Erhalter ist ein privater Erhalter
Hier zählt, welche Wunscheinrichtung aktuell zuständig ist. Das kann sich im Vergabeprozess ändern (z. B. wenn von Wunscheinrichtung 1 auf 2 gewechselt wird).

Wunscheinrichtung ist eine Betriebseinrichtung:

  • Betriebszugehörigkeit bestätigt → 1.000.000 gewichtet
  • sonst → 0 gewichtet

Wunscheinrichtung ist keine Betriebseinrichtung:

  • Wunscheinrichtung liegt im Wohnort des Kindes → 1.000.000 gewichtet
  • sonst → 0 gewichtet

Wirkung in der Reihung:

Kategorie 3 ist stark gewichtet. Daher werden Anmeldungen, bei denen die Zuständigkeit zur aktuell zuständigen Wunscheinrichtung passt (Wohnort oder Betrieb), vor Anmeldungen gereiht, bei denen diese Passung nicht gegeben ist, solange die Kategorien 1 und 2 gleich sind.
Da Kat. 1 und Kat. 2 nur für Kindergärten gelten, ist für Krippen und Horte also Kat. 3 das stärkste Reihungskriterium.


Kategorien 4-7

Gilt für alle Einrichtungen

Zusammenfassung: Berufssituation in fixer Reihenfolge (Alleinerziehend vor zwei Elternteilen, Berufstätigkeit vor Ausbildung/Arbeitssuche)

Diese vier Kategorien bilden die Berufssituation ab. Sie sind gegenseitig ausschließend. Es zählt immer nur die höchste berufliche Kategorie, die zutrifft. Alle niedrigeren beruflichen Kategorie werden dann nicht mehr geprüft.

Sonderregel: Karenz zählt als berufstätig, wenn ein aufrechtes, karenziertes Dienstverhältnis bestätigt ist und die voraussichtliche Rückkehr aus der Karenz spätestens bis zum Ende des Betreuungsjahres erfolgt, für das der Betreuungsantrag gestellt wird.

(EZB = Erziehungsberechtigte Person)

Punktevergabe:

  • Kategorie 4: Alleinerziehend und berufstätig
    Es ist nur 1 EZB angegeben und Beschäftigung = berufstätig → 400.000 gewichtet
  • Kategorie 5: Alleinerziehend und in Ausbildung/arbeitssuchend
    Es ist nur 1 EZB angegeben und Beschäftigung = in Ausbildung oder arbeitssuchend → 300.000 gewichtet
  • Kategorie 6: Beide EZB sind berufstätig
    Es sind 2 EZB angegeben und beide Beschäftigungen = berufstätig → 200.000 gewichtet
  • Kategorie 7: Mindestens 1 EZB ist in Ausbildung/arbeitssuchend
    Es sind 2 EZB angegeben und mindestens 1 EZB ist in Ausbildung oder arbeitssuchend, der andere EZB hat den Status berufstätig oder in Ausbildung oder arbeitssuchend → 100.000 gewichtet
  • Wenn keine berufliche Kategorie zutrifft → 0 gewichtet

Wirkung in der Reihung:

Kategorien 4 bis 7 sind mit × 100.000 gewichtet und wirken als Feinreihung, wenn die Kategorien 1 bis 3 gleich sind.


Kategorien 4-7

Gilt für alle Einrichtungen

Zusammenfassung: Alter als Feinreihung (je nach Betreuungsart unterschiedlich)

In dieser Kategorie wird das Alter des Kindes berücksichtigt. Die Berechnung ist je nach Betreuungsart unterschiedlich. Die Punkte werden mit × 10 gewichtet.

Kindergarten und Kinderkrippe

Ältere Kinder erhalten mehr Punkte.

Berechnung: Alter in Tagen zwischen Geburtsdatum und 01.09. des Betreuungsjahres.
→ Alterstage × 10 = gewertete Punkte

Obergrenze: Das Kind darf zum 01.09. das 8. Lebensjahr noch nicht begonnen haben. (maximal 2.919 Tage)

Beispiel: Kind ist 5 Jahre alt (1.825 Tage) → 1.825 × 10 = 18.250 gewichtet

Hort

Jüngere Kinder erhalten mehr Punkte.

Damit jüngere Kinder vorgereiht werden, wird die Berechnung „umgedreht“: Je jünger das Kind, desto höher die Punkte.

Berechnung: (5.844 Tage − Alterstage) × 10 = gewertete Punkte

Dabei ist 5.844 Tage das maximale Alter (16 Jahre) zum 01.09.

Altersgrenzen (zum 01.09.):

  • Mindestalter: 5 Jahre (1.826 Tage)
  • Höchstalter: 16 Jahre (5.844 Tage)

Beispiele:

  • Kind 5 Jahre alt (1.826 Tage) → (5.844 − 1.826) × 10 = 40.180 gewichtet
  • Kind 10 Jahre alt (3.652 Tage) → (5.844 − 3.652) × 10 = 21.920 gewichtet
  • Kind 15 Jahre alt (5.478 Tage) → (5.844 − 5.478) × 10 = 3.660 gewichtet

Wirkung in der Reihung:

Kategorie 8 dient als Feinreihung, wenn die vorherigen Kategorien gleich sind. Je nach Betreuungsart werden dabei entweder ältere Kinder (Kindergarten/Krippe) oder jüngere Kinder (Hort) vorgereiht.


Kategorie 9

Gilt für alle Einrichtungen

Zusammenfassung: Geschwisterregel als letzte Feinreihung

In dieser Kategorie wird berücksichtigt, ob bereits ein Geschwisterkind in einer passenden Anmeldung geführt wird. Die Kategorie ist nur schwach gewichtet (× 1) und dient als letzte Feinreihung.

Bedingung: Es gibt einen Punkt, wenn ein Geschwisterkind existiert und beide Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der aktuell zuständige Erhalter beim Geschwisterkind ist derselbe wie der aktuell zuständige Erhalter der aktuellen Anmeldung, und
  2. beide Kinder sind für denselben Einrichtungstyp angemeldet: Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort.

Punktevergabe:

  • Bedingung erfüllt → 1 gewichtet
  • Bedingung nicht erfüllt (kein Geschwisterkind oder Kriterien nicht erfüllt) → 0 gewichtet

Wirkung in der Reihung:

Kategorie 9 kann nur dann einen Unterschied machen, wenn in den vorherigen Kategorien Gleichstand besteht. Die Anzahl der Geschwisterkinder spielt dabei keine Rolle: es gibt maximal 1 Punkt.

Muss ich Kinder annehmen, die erst später im Betreuungsjahr einen Platz benötigen aber hoch gereiht sind?

Bei Kindern, die nicht am Beginn des Betreuungsjahres starten, obliegt es den Erhaltern, ob sie diese Kinder aufnehmen. Der Platz kann, muss aber nicht frei gehalten werden. Die Erhalter können das frei entscheiden.

Alterserweiterung

Können Erziehungsberechtigte ihr Kind für eine alterserweiterte Gruppe in einer Einrichtung anmelden?

Nein. Erziehungsberechtigte melden ihr Kind für die dem Alter des Kindes entsprechende Einrichtungsart in FRIDA an. Es ist auch nur die altersadäquate Einrichtungsart auswählbar.

Die Gemeinde entscheidet dann, wie der gemeldete Bedarf gedeckt wird. Dies kann auch in Form einer alterserweiterten Betreuung sein.

Bleibt die Anmeldung von bisher alterserweitert betreuten Kindern bei Verbleib in der Einrichtung automatisch aufrecht?

Ja, für Kinder, die derzeit in einer Einrichtung alterserweitert betreut werden und in dieser Einrichtung im Betreuungsjahr 2026/2027 bleiben, muss keine Anmeldung getätigt werden. Ist ein Wechsel der Einrichtung (z.B.: Kinderkrippe → Kindergarten) für das folgende Betreuungsjahr vorgesehen, muss eine Anmeldung über FRIDA erfolgen.

Sollten Nachmittage, an denen nur alterserweitert betreut wird, in den geplanten Öffnungszeiten als eigener Block dargestellt werden?

Nein. Bitte NICHT in den geplanten Öffnungszeiten zwei Blöcke eintragen (z.B. 08:00 –13:00 und 13:00–16:00), wenn die Kinder am Nachmittag alterserweitert betreut werden. Stattdessen als ein Block darstellen (z.B. 08:00–16:00).

Die zwei Blöcke sind nur für jene (wenigen) Einrichtungen gedacht, die eine Mittagspause haben.

Hort

Müssen Eltern bedarfsorientierte Mittagsbetreuung bzw. schulische Tagesbetreuung über FRIDA anmelden?

Die bedarfsorientierte Mittagsbetreuung sowie die schulische Tagesbetreuung werden derzeit nicht über die Anmeldeplattform abgefragt, sondern nur der Bedarf eines Hortplatzes.

TVK Berechtigungen

Wie ist die Rollenvergabe in der TVK geregelt?

Die Rollenvergabe ist so wie in KIBET.

KIBET-Leitungen sind automatisch als "TVK-Leitung" berechtigt, und KIBET-Erhalter haben automatisch die Rolle "TVK-Erhalter".

Können die Berechtigungen geändert bzw. erweitert werden?

Ja. Für die TVK können separate Berechtigungen erteilt werden. Zum Beispiel kann die KIBET-Leitung zum "TVK-Erhalter" ernannt werden.
Öffentliche Erhalter können dies selbst im TGN vornehmen. Private Erhalter wenden sich mit diesem Anliegen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Pro Einrichtung können die TVK Erhalterrechte an mehrere Personen vergeben werden.

Kann es zu Überschneidungen kommen, wenn mehrere Personen gleichzeitig den gleichen Datensatz bearbeiten?

Wenn mehrere Personen gleichzeitig in der Erhalterrolle die selben Anträge  bearbeiten, kann es zu Überschneidungen kommen. Es gibt keine Warnung, dass der Datensatz gerade bearbeitet wird. In diesem Fall sollten die Datensätze idealerweise zwischen den Bearbeitern aufgeteilt werden, zum alphabetisch nach Name.

Was ist die Aufgabe der Personen in der Rolle "TVK-Erhalter"?

Auf Erhalterebene findet der eigentliche Vermittlungsprozess statt und nur diese Berechtigung kann den Status tatsächlich beeinflussen, also Anträge annehmen, vermitteln, auf Warteliste setzen usw.

Außerdem können nur "TVK-Erhalter" geplante Einrichtungen und geplante Öffnungszeiten eingeben. 

Gibt es einen Unterschied in der Rolle "TVK-Erhalter" zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen?

Private Erhalter sehen nur jene Betreuungsanträge, wo "Anmeldung für eine private oder betriebliche Einrichtung" ausgewählt wurde und bei denen sie als Wunscheinrichtung 1 gewählt wurden, oder Ameldungen, wo sie als Wunscheinrichtung 2 angegeben wurden und die Wunscheinrichtung 1 abgelehnt hat, oder Anmeldungen, die ihnen von anderen Erhaltern zugeteilt wurden.

Öffentliche Erhalter sehen alle Betreuungsanträge, die von Erziehungsberechtigten erstellt wurden, welche den Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde haben.

Was macht die Leitung in der TVK?

Leitungen sehen nur Betreuungsanträge von Erziehungsberechtigten, die ihre Einrichtung als Wunscheinrichtung gewählt haben und jene, die der Erhalter der Einrichtung zugeteilt hat.

Personen mit der Rolle "TVK-Leitung" können

  • Betreuungsanträge auf Vollständigkeit prüfen,
  • Anträge neu anlegen,
  • Anträge bearbeiten,
  • vom Erhalter zugeteilte Anträge annehmen oder ablehnen.

Was ist mit Gemeinden, die keine eigenen Einrichtungen betreiben?

Alle Gemeinden, die keine eigenen Einrichtungen haben, wurden von der Behörde in KIBET angelegt.

Jede Gemeinde hat gemäß TKKG den Versorgungsauftrag für alle Kinder, die den Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde gemeldet haben.

Mit dem TVK-Modul erhalten Sie einerseits die notwendigen Informationen über den Betreuungsbedarf der Kinder in Ihrer Gemeinde, andererseits erhalten Sie einen Überblick, wo die Kinder Ihrer Gemeinde betreut werden. Daher soll jede Gemeinde einen Zugang zum TVK-Modul in KIBET einrichten, auch wenn sie selbst keine Einrichtungen als Erhalter betreibt.

Dazu richten Sie ein Recht als (Gemeinde-)Erhalter in der TGN-Userverwaltung ein. Hierzu müssen Sie den entsprechenden Nutzer durch den Rechteadministrator Ihrer Gemeinde anlegen lassen und ihm sodann das Recht TVK-Erhalter geben.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, dieses Recht zusätzlich an eine oder mehrere „externe“ Personen zu vergeben, wenn sie das möchte.

Rechtliches

Ab welchem Alter muss einem Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden?

Der Versorgungsauftrag der Gemeinden gilt für alle Kinder. Das Recht auf Vermittlung gilt für Kinder, welche im angemeldeten Kinderbetreuungsjahr das zweite Lebensjahr vollenden.

Darf ich als Erhalter die Anmeldung annehmen, wenn die Öffnungszeit der Einrichtung nicht mit dem angemeldeten Bedarf übereinstimmt?

Ja, aber das muss vorher mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden, sodass hier Klarheit herrscht.

Sonderfälle

Welche Adresse ist einzugeben, wenn zwischen Anmeldung und Beginn des Betreuungsjahres ein Umzug geplant ist? Die aktuelle, oder die im Betreuungsjahr 26/27 gültige?

Die Eltern müssen ihre Hauptwohnsitzadresse ins Formular eingeben.
Bei Wunscheinrichtung wählen die Eltern die Einrichtung in der zukünftigen Gemeinde.
Im Feld „Weitere Angaben“ vermerken Sie, dass und wann sie umziehen.

Damit alles glatt läuft, nehmen die Eltern jedenfalls auch direkt Kontakt mit der zukünftigen Einrichtung und/oder Gemeinde auf und informieren diese und natürlich die aktuelle Wohnsitzgemeinde über ihren Umzug. Dann sind alle auf der sicheren Seite.
Alternativ könnten ein Elternteil und das Kind sich natürlich jetzt schon ummelden – ob das möglich ist oder sie das tun wollen, müssen sie selbst entscheiden. Dann wäre eine direkte Anmeldung ohne Umstände und Umwege in FRIDA möglich.

Gemeinden können Anmeldungen an andere Gemeinden frühzeitig zuteilen, wenn eine Übersiedlung bevorsteht und der Hauptwohnsitz bis zum Start ins neue Kinderbetreuungsjahr geändert wird, sofern beide Gemeinden darüber informiert sind.

Können Einrichtungen, die ab dem folgenden Betreuungsjahr stillgelegt/geschlossen werden, im Kinderbildungsatlas ausgeblendet werden?

Nein, solange die Einrichtung in KIBET besteht, kann diese aufgrund der einhergehenden Verknüpfung nicht auf FRIDA ausgeblendet werden. Wir empfehlen, die „geplanten Öffnungszeiten“ im TVK-Modul von Montag - Freitag auf 00:00 – 00:00 zu setzen, sowie den Veröffentlichungszeitraum bis zum Datum der Schließung anzupassen.
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