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Allgemeines Anmeldungen Alterserweiterung Hort TVK Berechtigungen Sonderfälle

Allgemeines

Wo finden Eltern nähere Informationen zur neuen Anmeldeplattform FRIDA?

Diese können auf der Website der Abteilung Elementarbildung unter folgendem Link aufgerufen werden: FRIDA Fragen und Anworten

Wo kann man Informationsmaterial wie Flyer oder Plakate zum Thema Frida anfordern?

Diese Materialien können bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit unter folgender Mailadresse angefordert werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Können nach Ende des FRIDA-Anmeldezeitraums weiterhin persönliche Anmeldegespräche und eigene Formulare verwendet werden?

Die persönlichen Gespräche bleiben ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Praxis. Sie sind entscheidend für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Sie können nach Anmeldung jederzeit mit Eltern in Kontakt treten und selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie die weiteren Unterlagen und Einverständniserklärungen der Eltern einholen wollen. Wenn die Anmeldung der Eltern über die Hauptwohnsitzgemeinde erfolgt, werden die Plätze ab 1. März 2026 über das TVK-Modul zugeteilt und den Eltern zugesagt. März wäre daher sicher ein guter Zeitpunkt für diese Gespräche.

Wie bekomme ich unser Logo auf die Anmeldeformulare?

Das geht mit unserem PDF-Logo-Tool.

Müssen Kinder, die im 2. Semester 2025/26 beginnen, in FRIDA bzw. TVK eingegeben werden?

Nein. Gib diese Kinder, so wie auch bisher, in KIBET ein. Sollten Eltern allerdings schon eine Eingabe über FRIDA gemacht haben, dann ist es kein Problem. Setzt diese Kinder in der TVK auf "angenommen".

Ab welchem Alter muss einem Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden?

Der Versorgungsauftrag der Gemeinden gilt für alle Kinder. Das Recht auf Vermittlung gilt für Kinder, welche im angemeldeten Kinderbetreuungsjahr das zweite Lebensjahr vollenden.

Der Kinderbildungsatlas greift auf die Stammdaten in KIBET zurück. Wie können Daten in KIBET geändert werden, damit diese im Kinderbildungsatlas entsprechend angezeigt werden?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Änderungswünschen per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Müssen Änderungen des Betreuungsumfangs während des laufenden Jahres auch über FRIDA gemeldet werden?

Ändert sich das Betreuungsausmaß innerhalb derselben Einrichtung, sollten die Erziehungsberechtigten dies mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung direkt besprechen.

Wenn sich der Betreuungsbedarf so verändert, dass er in der bestehenden Einrichtung nicht mehr abgedeckt werden kann, muss diese Änderung über FRIDA erfasst werden.

Reihung: Nach welchen Kriterien sind Kinder zu reihen, wenn nicht alle angemeldeten Kinder in einer Einrichtung aufgenommen werden können?

Die Errechnung der Reihungskriterien erfolgt automatisch nach Punkten in der TVK und ergibt sich aus den Eingaben, die die Erziehungsberechtigten in FRIDA getätigt haben. Die Punkte sind in der Tabellenansicht, aber auch in der Detailansicht des Kindes ersichtlich.

Hier die gesetzlichen Reihungskriterien gemäß § 22 Abs. 5 TKKG:

Können nach Maßgabe des Abs. 3 lit. a nicht alle für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind der Reihe nach aufzunehmen:

a) besuchspflichtige Kinder (§ 26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,
b) Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen,
c) Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,
d) Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil berufstätig ist,
e) Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil nachweislich arbeitssuchend ist oder sich in Ausbildung befindet,
f) Kinder, deren Eltern berufstätig sind,
g) Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden,
h) Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen,
i) Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht.

Anmeldungen

Bleibt die Anmeldung von Kindern bei Verbleib in der Einrichtung automatisch aufrecht?

Ja, für Kinder, die derzeit in einer Einrichtung betreut werden und in dieser Einrichtung im Betreuungsjahr 2026/2027 bleiben, muss keine Anmeldung getätigt werden. Ist ein Wechsel der Einrichtung (z.B.: Kinderkrippe → Kindergarten) für das folgende Betreuungsjahr vorgesehen, muss eine Anmeldung über FRIDA erfolgen.

Was tun wir mit Anmeldungen von Kindern, die schon bei uns in Betreuung sind?

Diese Anmeldung jetzt einfach nicht beachten.

Bitte aber auch nicht stornieren, weil es ja kein Nachteil ist, die Daten eines bestehenden Kindes in TVK zu haben.

Was bedeutet „Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde“?

Das bedeutet, dass die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes im ersten Schritt einen geeigneten Platz für ein Kind sucht.

Hierbei wird die Gemeinde vorrangig auf die eigenen Einrichtungen zurückgreifen. Sollte das gemeindeeigene Angebot zur Abdeckung des vorliegenden Gesamt-Bedarfes nicht ausreichen, kann es zur Vermittlung in eine private Einrichtung oder in eine Einrichtung einer anderen Gemeinde kommen. Dies geschieht dann bestmöglich unter Berücksichtigung des Wohnortes bzw. Arbeitsplatzes.

Die angeführten Wunscheinrichtungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Hauptwohnsitzgemeinde steht es jedoch frei, einen Platz in einer anderen Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

Warum können Erziehungsberechtigte nicht Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde UND Anmeldung für private Einrichtung auswählen?

Die Art der Anmeldung beeinflusst, welche Stelle bzw. Einrichtung die Anmeldung in einem ersten Schritt bearbeitet. Da dies immer nur eine Stelle sein kann, kann die Anmeldung auch nur für eine Art erfolgen.

Es ist nicht möglich bei der Anmeldung eines Kindes ein Geschwisterkind hinzuzufügen, obwohl dieses bereits in der Einrichtung betreut wird.

Das System erkennt leider momentan keine Geschwisterkinder, wenn sie nicht alle in FRIDA/TVK eingegeben worden sind.

Wenn du beide Geschwisterkinder gerne im TVK-Modul hättest, damit die Verknüpfung automatisch hergestellt werden kann, dann müsstest du das Kind, das die Einrichtung bereits besucht, in TVK eingeben oder die Eltern bitten, dieses Kind auch über FRIDA einzumelden.

Alterserweiterung

Können Erziehungsberechtigte ihr Kind für eine alterserweiterte Gruppe in einer Einrichtung anmelden?

Nein. Erziehungsberechtigte melden ihr Kind für die dem Alter des Kindes entsprechende Einrichtungsart in FRIDA an. Es ist auch nur die altersadäquate Einrichtungsart auswählbar.

Die Gemeinde entscheidet dann, wie der gemeldete Bedarf gedeckt wird. Dies kann auch in Form einer alterserweiterten Betreuung sein.

Bleibt die Anmeldung von bisher alterserweitert betreuten Kindern bei Verbleib in der Einrichtung automatisch aufrecht?

Ja, für Kinder, die derzeit in einer Einrichtung alterserweitert betreut werden und in dieser Einrichtung im Betreuungsjahr 2026/2027 bleiben, muss keine Anmeldung getätigt werden. Ist ein Wechsel der Einrichtung (z.B.: Kinderkrippe → Kindergarten) für das folgende Betreuungsjahr vorgesehen, muss eine Anmeldung über FRIDA erfolgen.

Sollten Nachmittage, an denen nur alterserweitert betreut wird, in den geplanten Öffnungszeiten als eigener Block dargestellt werden?

Nein. Bitte NICHT in den geplanten Öffnungszeiten zwei Blöcke eintragen (z.B. 08:00 –13:00 und 13:00–16:00), wenn die Kinder am Nachmittag alterserweitert betreut werden. Stattdessen als ein Block darstellen (z.B. 08:00–16:00).

Die zwei Blöcke sind nur für jene (wenigen) Einrichtungen gedacht, die eine Mittagspause haben.

Hort

Müssen Eltern bedarfsorientierte Mittagsbetreuung bzw. schulische Tagesbetreuung über FRIDA anmelden?

Die bedarfsorientierte Mittagsbetreuung sowie die schulische Tagesbetreuung werden derzeit nicht über die Anmeldeplattform abgefragt, sondern nur der Bedarf eines Hortplatzes.

TVK Berechtigungen

Wie ist die Rollenvergabe in der TVK geregelt?

Die Rollenvergabe ist so wie in KIBET.

KIBET-Leitungen sind automatisch als "TVK-Leitung" berechtigt, und KIBET-Erhalter haben automatisch die Rolle "TVK-Erhalter".

Können die Berechtigungen geändert bzw. erweitert werden?

Ja. Für die TVK können separate Berechtigungen erteilt werden. Zum Beispiel kann die KIBET-Leitung zum "TVK-Erhalter" ernannt werden.

Öffentliche Erhalter können dies selbst im TGN vornehmen. Private Erhalter wenden sich mit diesem Anliegen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Was ist die Aufgabe der Personen in der Rolle "TVK-Erhalter"?

Auf Erhalterebene findet der eigentliche Vermittlungsprozess statt und nur diese Berechtigung kann den Status tatsächlich beeinflussen, also Anträge annehmen, vermitteln, auf Warteliste setzen usw.

Außerdem können nur "TVK-Erhalter" geplante Einrichtungen und geplante Öffnungszeiten eingeben. 

Gibt es einen Unterschied in der Rolle "TVK-Erhalter" zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen?

Private Erhalter sehen nur jene Betreuungsanträgen, in denen sie als Wunscheinrichtung gewählt wurden oder die ihnen von anderen Erhaltern zugeteilt wurden.

Öffentliche Erhalter sehen alle Betreuungsanträge, die von Erziehungsberechtigten erstellt wurden, welche den Hauptwohnsitz in ihrere Gemeinde haben.

Was macht die Leitung in der TVK?

Leitungen sehen nur Betreuungsanträge von Erziehungsberechtigten, die ihre Einrichtung als Wunscheinrichtung gewählt haben und jene, die der Erhalter der Einrichtung zugeteilt hat.

Personen mit der Rolle "TVK-Leitung" können

  • Betreuungsanträge auf Vollständigkeit prüfen,
  • Anträge neu anlegen,
  • Anträge bearbeiten,
  • Vom Erhalter zugeteilte Anträge annehmen oder ablehnen.

Was ist mit Gemeinden, die keine eigenen Einrichtungen betreiben?

Alle Gemeinden, die keine eigenen Einrichtungen haben, wurden von der Behörde in KIBET angelegt.

Jede Gemeinde hat gemäß TKKG den Versorgungsauftrag für alle Kinder, die den Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde gemeldet haben.

Mit dem TVK-Modul erhalten Sie einerseits die notwendigen Informationen über den Betreuungsbedarf der Kinder in Ihrer Gemeinde, andererseits erhalten Sie einen Überblick, wo die Kinder Ihrer Gemeinde betreut werden. Daher soll jede Gemeinde einen Zugang zum TVK-Modul in KIBET einrichten, auch wenn sie selbst keine Einrichtungen als Erhalter betreibt.

Dazu richten Sie ein Recht als (Gemeinde-)Erhalter in der TGN-Userverwaltung ein. Hierzu müssen Sie den entsprechenden Nutzer durch den Rechteadministrator Ihrer Gemeinde anlegen lassen und ihm sodann das Recht KIBET-TVKErhalter geben.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, dieses Recht zusätzlich an eine oder mehrere „externe“ Personen zu vergeben, wenn sie das möchte.

Sonderfälle

Welche Adresse ist einzugeben, wenn zwischen Anmeldung und Beginn des Betreuungsjahres ein Umzug geplant ist? Die aktuelle, oder die im Betreuungsjahr 26/27 gültige?

Die Eltern müssen ihre Hauptwohnsitzadresse ins Formular eingeben.
Bei Wunscheinrichtung wählen die Eltern die Einrichtung in der zukünftigen Gemeinde.
Im Feld „Weitere Angaben“ vermerken Sie, dass und wann sie umziehen.

Damit alles glatt läuft, nehmen die Eltern jedenfalls auch direkt Kontakt mit der zukünftigen Einrichtung und/oder Gemeinde auf und informieren diese und natürlich die aktuelle Wohnsitzgemeinde über ihren Umzug. Dann sind alle auf der sicheren Seite.
Alternativ könnten ein Elternteil und das Kind sich natürlich jetzt schon ummelden – ob das möglich ist oder sie das tun wollen, müssen sie selbst entscheiden. Dann wäre eine direkte Anmeldung ohne Umstände und Umwege in FRIDA möglich.

Können Einrichtungen, die ab dem folgenden Betreuungsjahr stillgelegt/geschlossen werden, im Kinderbildungsatlas ausgeblendet werden?

Nein, solange die Einrichtung in KIBET besteht, kann diese aufgrund der einhergehenden Verknüpfung nicht auf FRIDA ausgeblendet werden. Wir empfehlen, die „geplanten Öffnungszeiten“ im TVK-Modul von Montag - Freitag auf 00:00 – 00:00 zu setzen, sowie den Veröffentlichungszeitraum bis zum Datum der Schließung anzupassen.
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