Betreuungsanträge koordinieren
Anleitung für öffentliche Erhalter / Gemeinden
Die Gemeinden starten üblicherweise erst im März mit der Bearbeitung der Datensätze. Unter folgenden Bedingungen können sie aber auch schon im Feber damit beginnen:
Annehmen von Betreuungsanträgen
- In Gemeinden, in denen sämtliche Kinder mit Hauptwohnsitz der Gemeinde öffentlich angemeldet wurden, kann entsprechend der Reihungskriterien bereits frühzeitig die Platzvergabe erfolgen, da keine zusätzlichen Kinder zu erwarten sind, außer ggf. von externen Gemeinden zugeteilte, aber diese sind den eigenen Kindern nachgereiht.
- Gemeinden, die auch für allfällig von privaten Erhaltern abgelehnte Hauptwohnsitzkinder genügend freie Plätze haben, können bereits frühzeitig mit der Platzvergabe beginnen, da dann nicht die Gefahr besteht, dass ein höher gereihtes Kind keinen Platz erhält.
- Gemeinden können Anmeldungen von Pflichtkindergartenkindern bereits frühzeitig annehmen.
Zuteilen von Betreuungsanträgen
- Gemeinden können Anmeldungen frühzeitig an private Einrichtungen zuteilen, bei denen Eltern bereit sind, den dortigen (höheren) Elternbeitrag zu zahlen und eine direkte Anmeldung nicht über FRIDA/TVK möglich war (z.B. bei Alterserweiterung KK-Kind in KG).
- Gemeinden können Anmeldungen an andere Gemeinden frühzeitig zuteilen, wenn eine Übersiedlung bevorsteht und der Hauptwohnsitz bis zum Start ins neue Kinderbetreuungsjahr geändert wird, sofern beide Gemeinden darüber informiert sind.
- Gemeinden, die keine eigenen Einrichtungen (bzw. keine bestimmten Einrichtungsarten) betreiben, können frühzeitig mit der Zuteilung beginnen.
Weitere Infos folgen demnächst. Wir arbeiten daran.


