Personal anlegen
Neu: Personal, das ausschließlich in den Ferien in der Einrichtung arbeitet, muss nicht mehr unter dem Menüpunkt "Personal" angelegt werden.
Begriffserklärungen:
Ausbildungen: Hake bitte ALLE ABGESCHLOSSENEN Ausbildungen der Person an.
BA: Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden in dieser Einrichtung = Kinderdienststunden + Vorbereitungsstunden + Leitungsstunden
Gültig von: erster Arbeitstag der Person
Gültig bis: letzter Arbeitstag der Person (wir empfehlen, den 31.08 zu übernehmen und die Person im Falle eines früheren Ausscheidens zeitlich zu befristen)
Schritt 1: Personal aus Vorjahr übernehmen
- Wähle den Menüpunkt "Personal".
- Klicke rechts oben auf "Neu" und dann auf "Personal aus Vorjahr übernehmen“.
- Hake alle Personen an, die du aus dem Vorjahr übernehmen möchtest.
- Klicke auf "Weiter".
- Kontrolliere die Daten, ergänze gegebenenfalls neue Ausbildungen und gib das Beschäftigungsausmaß ein.
- Klicke auf "Fertigstellen"
Sofern zusätzlich Personal beschäftigt wird, das im Vorjahr noch nicht in der Einrichtung tätig war, mache weiter mit Schritt 2.
Schritt 2: Zusätzliches Personal anlegen
- Klicke rechts oben auf "Neu" und dann auf "Personal anlegen“.
- Gib die Daten deines neuen Personals ein.
- Klicke auf "Fertigstellen".
- Wiederhole diese Vorgehensweise, bis sämtliches Personal eingegeben ist.
Häufig gestellte Fragen
Nicht alle Personen wurden im Stammzahlregister gefunden.

Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsausmaß und Kinderdienststunden?
BA = Gesamtes Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden (Kinderdienststunden + Vorbereitungszeit + Leitungsstunden + Teamsitzungsstunden + Bürostunden ...)
Kinderdienststunden = reine Kinderbetreuungswochenstunden
Muss ich Personal angeben, das nur in den Ferien in unserer Einrichtung arbeitet?
Nein. Für die Ferienöffnungszeiten ist lediglich das Gesamtstundenausmaß von pädagogischem Personal, Assistenzkräften sowie Zusatzpersonal anzugeben. Personalisierte Daten müssen nicht mehr erfasst werden. Somit entfällt auch der Schritt, Ferienpersonal unter dem Menüpunkt "Personal" einzutragen.
Seitens des Förderteams bleibt es vorbehalten, stichprobenartige Kontrollen zur tatsächlichen Personalbesetzung in den Ferienzeiten durchzuführen.
Ich weiß noch nicht, bis zu welchem Datum bestimmtes Personal arbeiten wird.
Person hat mehrere Rollen (z.B. Assistenzkraft + Stützkraft)
Die unterschiedlichen Einsatzbereiche (Rollen) werden nicht unter dem Menüpunkt "Personal" sondern bei den Öffnungszeiten abgebildet.
Soll ich die Leitung unter "Personal" eintragen, auch wenn sie keine Kinderdienststunden macht?
Ja, denn unter dem Menüpunkt "Grunddaten" muss die Leitung ausgewählt werden. Dies geht nur, wenn sie zuvor unter "Personal" eingetragen wurde.
Darf ich Personal löschen?
Es dürfen nur Personen gelöscht werden, die im aktuellen Betreuungsjahr nie in der Einrichtung gearbeitet haben. Wenn sie mal gearbeitet haben, müssen sie zeitlich befristet werden, falls sie aus der Einrichtung ausscheiden.
Personal arbeitet in Ferienzeiten einrichtungsübergreifend
z.B. Assistentin der Krippe arbeitet in den Sommerferien im Kindergarten
Personal, welches in Ferienzeiten einrichtungsübergreifend eingesetzt wird, wird in der Stammeinrichtung jahresdurchgängig angelegt (01.09. - 31.08.).
In der Einrichtung, in der dieses Personal nur in den Ferien arbeitet, muss es nicht angelegt werden.
Wie gibt man Springerinnen ein?
Die Person unter "Personal" anlegen und dann mit dem Kommentar "Springerin" weiterleiten. In der Standardöffnungszeit muss die Person nicht unter Personaleinsatz eingetragen werden, außer sie übernimmt für längere Zeit eine fixe Rolle, z.B. wegen Krankenstandsvertretung.
Darf ich Personen ohne abgeschlossene Ausbildung als Assistenzkräfte anstellen?
Gemäß § 32a Abs. 1 TKKG müssen nicht ausgebildete Assistenzkräfte innerhalb von drei Jahren nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Qualifizierungslehrgang absolvieren.
Minderjährige im Personaleinsatz
Es ist möglich, Personen in der Einrichtung zu beschäftigen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und sich noch in laufender Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft/Assistenzkraft befinden oder diese Ausbildung schon abgeschlossen haben.
Sofern diese Personen für den Mindestpersonaleinsatz herangezogen werden, müssen sie auch in KIBET eingegeben werden. Beim Weiterleiten des Datensatzes ist ein Kommentar erforderlich.


