TVK
Tiroler Vermittlungsplattform für Kinderbildung und Kinderbetreuung
TVK ist in die KIBET Anwendung integriert. Hier sammeln sich alle Kinderbetreuungsanträge und können dann weiterverarbeitet werden.
Phasen Übersicht
Phase 1 (optional):
Alle Erhalter
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Geplante neue Einrichtungen bekannt geben (optional)
Falls Erhalter für das nächste Betreuungsjahr neue Einrichtungen planen, melden sie dies bei der Behörde an.
Die Behörde wird die neue Einrichtung dann zeitnah in TVK anlegen, sodass sie bei Betreuungsanträgen bereits als wählbare Einrichtung zur Verfügung steht. -
Geplante neue Öffnungszeiten bei allen Einrichtungen hinterlegen (optional)
Sofern Öffnungszeiten im nächsten Betreuungsjahr von den Öffnungszeiten des aktuellen Betreuungsjahres abweichen, können diese zukünftigen Öffnungszeiten hinterlegt werden.
Wenn keine geplanten Öffnungszeiten angelegt werden, werden bei den Betreuungsanträgen die aktuellen Öffnungszeiten aus KIBET angezeigt.
Diese beiden Eingaben haben keine Auswirkung auf die KIBET Anwendung, und das Melden einer geplanten neuen Einrichtung erfordert unabhängig davon nach wie vor den Genehmigungsprozess durch die Behörde.
Phase 2:
Eltern / Erziehungsberechtigte
In den Monaten Dezember und Jänner stellen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Betreuungsanträge über FRIDA. Dazu benötigen sie (oder jemand aus der näheren Verwandtschaft) eine ID-Austria.
FRIDA ist die digitale Plattform des Landes Tirol, über die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihren Bedarf für einen Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplatz in Tirol einmelden.
Prinzipiell können Betreuungsanträge das ganze Jahr über gestellt werden, das Recht auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes ist laut Gesetz aber nur bei Anmeldung in diesen zwei Monaten gegeben.
Wenn Eltern bei der Antragstellung Unterstützung benötigen oder über keine ID-Austria verfügen, ist in Ausnahmefällen auch eine analoge Anmeldung bei den Gemeinden oder privaten Erhaltern möglich.
Phase 3:
Private Erhalter
In dieser Phase sichten alle privaten Erhalter / Einrichtungen ihre in TVK eingelangten Betreuungsanträge.
Sie führen Gespräche mit den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und entscheiden auf Grundlage der gesetzlichen Reihung, welche Kinder sie aufnehmen bzw. welche Anträge sie nicht annehmen können und somit an die zweite Wunscheinrichtung oder an den öffentlichen Erhalter übergeben.
Phase 4:
Öffentliche Erhalter
Diese Phase betrifft alle öffentlichen Erhalter und Einrichtungen.
Die öffentlichen Erhalter sehen nun alle sie betreffenden Anträge: Die, die direkt an sie gestellt wurden, und jene, die von den privaten Erhaltern weitervermittelt wurden.
Sie bemühen sich, jedem Kind auf Grundlage der gesetzlichen Reihung einen passenden Platz zu vermitteln, indem sie, nach Rücksprache mit den Einrichtungsleitungen, die Kinder den entsprechenden Einrichtungen zuweisen. Dabei berücksichtigen sie nach Möglichkeit die erste Wunscheinrichtung der Eltern.
Die Einrichtungsleitungen führen anschließend Gespräche mit den Eltern, entscheiden, welche Kinder in ihrer Einrichtung aufgenommen werden sollen und geben dem Erhalter dazu Rückmeldung.
Wenn in der Wunscheinrichtung kein Platz frei ist, achtet der Erhalter darauf, eine möglichst passende Alternative zu finden – etwa in der zweiten Wunscheinrichtung oder anderen Einrichtungen, wobei er gegebenenfalls auch die Nachbargemeinden im Blick hat.
Phase 5:
Koordinierungsstellen
Falls jetzt noch Kinder ohne Betreuungsplatz sind, übernehmen die Koordinierungsstellen die weitere Vermittlung.
Sie führen Gespräche mit allen Beteiligten und unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Platz.
Darüberhinaus stehen die Koordinatorinnen und Koordinatoren das ganze Jahr über als Ansprechpartner unterstützend zur Verfügung.
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