Läuft deine Handy-Signatur eventuell bald ab?

Die Handy-Signatur gilt für 5 Jahre. Bei denjenigen von euch, die sich damals beim Start der KIBET Anwendung die Handy-Signatur besorgt haben, könnte diese demnächst ablaufen. Wenn das passiert, muss man eine komplett neue ID-Austria beantragen.

Wir raten dazu, gleich auf die ID-Austria umzusteigen, die ab dem 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur ablöst. Das geht aber nur, wenn die Handy-Signatur noch aktiv und nicht abgelaufen ist, ansonsten musst du bei einer Registrierungsbehörde (BH, Landespolizeidirektion, manche Wohnsitzgemeinden) eine neue beantragen.

Wenn du überprüfen möchtest, wie lange deine Handy-Signatur noch gilt, musst du nur hier mit der Handy-Signatur einloggen, dann siehst du diese Information: https://www.a-trust.at/konto

Hier der Link zum Umstieg auf ID-Austria.

Genauere Informationen und Anleitungen findest du hier: https://tibs.at/node/2921

Es gibt bei der ID-Austria zwei Versionen: Einmal ID-Austria mit Basisfunktionen und einmal ID-Austria als Vollversion. Die Basisversion reicht, um ins Portal Tirol einzusteigen.

Außerdem gibt es noch die alternative Möglichkeit der Zwei-Faktor-Authentifizierung, um nach einmaliger Einrichtung überhaupt ohne Digitale Signatur ins KIBET zu kommen.

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen.

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone (Führerschein, Zulassungsschein ...). Signaturen mittels SMS-TAN werden nicht mehr unterstützt. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Falls deine Handy-Signatur damals behördlich registriert wurde, kannst du das direkt online durchführen. Andernfalls ist ein Besuch bei einer Registrierungsbehörde (BH, Landespolizeidirektion, manche Wohnsitzgemeinden) notwendig, da deine Identität behördlich festgestellt werden muss.