Gute Nachricht! Ab dem Betreuungsjahr 2023/24 sind die schulautonomen Tage hinfällig. Die verwirrenden Eingaben der autonomen Ferientage bleibt uns also für das Jahr 2023/24 erspart.
Aussendung der Behörde vom 20.07.23:
Die Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) wurde im Landtag mit 06.07.2023 beschlossen und bringt auch eine Änderung des § 2 Abs 17 TKKG mit sich. Der Verweis auf § 2 Abs 5 Schulzeitgesetz 1985 entfällt und stehen daher keine schulautonomen Tage mehr zur Verfügung. Im Kinderbetreuungsjahr 2023/24 gibt es somit 182 Mindestöffnungstage und die Zwickeltage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam gelten als normale Öffnungstage im Kindergartenjahr.