Bei der KIBET Schulung zum Thema "Anzeigen und Ansuchen" am 8. Mai 2024 um 09:00 sind ein paar Fragen offen geblieben. Hier die nachgereichten Antworten:
Ansuchen um Überschreitung der Plätze
Frage: Was ist zu tun, wenn zusätzliche Plätze erst ab Herbst (durch Zuzüge) benötigt werden? Das Ansuchen würde dann zu spät einlangen, oder?
Antwort: Das Ansuchen darf nur bei Bedarf gestellt werden, d.h. es dürfen nicht Überschreitungen gemeldet werden, wenn dieser Mehrbedarf nicht benötigt wird. Die Überschreitung muss so zeitnah wie möglich gestellt werden. Wenn der Mehrbedarf an Plätzen erst im Herbst bekannt wird, dann im Herbst so schnell wie möglich das Ansuchen stellen. Ist das Ansuchen schon im Mai gestellt worden und der Bedarf ändert sich bis Herbst nochmals, dann kann man die bereits freigegebene Überschreitung im Herbst entsprechend ändern.
Frage: Um wieviel Kinder darf ich höchstens überschreiten? Gibts da eine Richtlinie für uns als Vorlage?
Antwort: Siehe §10 Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Frage: In der Kinderkrippe darf ich maximal um 1 überschreiten? Sozusagen mit Teilen der Plätze auf max. 25 Kinder?
Antwort: Die maximale Kinderanzahl von 13 Kindern pro Tag und Gruppe darf nicht überschritten werden. Wieviele Kinder das ingesamt sind, ist schwierig zu sagen.
Ansuchen um Verbesserung Betreuungsschlüssel
Frage: Kann in den Ferienzeiten auch 2fach statt 3fach besetzt sein und das muss nicht eingegeben werden?
Antwort: Wenn in der KK 8 oder weniger Kinder, bzw. im KG 16 oder weniger Kinder sind, dann reichen 2 Betreuungskräfte (Päd. Fachkraft und Assistenzkraft). Verbesserung Betreuungsschlüssel muss im Personaleinsatz nicht eingegeben werden, ALLERDINGS ist es unbedingt notwendig, dass beim Weiterleiten im Kommentarfeld angegeben wird, dass der 1:4- bzw. 1:8-Schlüssel immer gewährleistet ist.
Ansuchen um Zeitlich befristete Verwendung als pädagogische Fachkraft
Frage: Muss man als Erhalter nachweisen, dass man keine pädagogische Fachkraft als Ersatz gefunden hat? Zum Beispiel durch Ausschreibung?
Antwort: Das Ansuchen darf erst gestellt werden, wenn die Stelle ausgeschrieben, aber niemand gefunden wurde. Als Nachweis gilt, wenn die Ausschreibung auf der Website der Abteilung Elementarbildung veröffentlicht wird. (Ausschreibung per E-Mail an
Allgemeine Frage
Frage: Kostet jedes Ansuchen etwas?
Antwort: Gebühren fallen nur bei manchen Ansuchen und auch nur bei privaten Betreibern an (laut Gebührengesetz).